Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17 Kart   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,56045
OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17 Kart (https://dejure.org/2017,56045)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.09.2017 - 16 U 68/17 Kart (https://dejure.org/2017,56045)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. September 2017 - 16 U 68/17 Kart (https://dejure.org/2017,56045)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,56045) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Hinweisbeschluss zur offensichtlichen Fehlerlosigkeit der Vorgehensweise einer Gemeinde bei der Auswahl einer Netzbetreiberin

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energienetzkonzessionen sind transparent zu vergeben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Dezember -, KZR 65/12, - Stromnetz Heiligenhafen.) hat der bis zum Februar 2017 maßgeblichen Vorgängervorschrift (die die Berücksichtigung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die Gewichtung von Kriterien nach Maßgabe des konkreten Netzbetriebes noch nicht kannte) sowohl verfahrensbezogene als auch materielle Anforderungen an die Auswahlentscheidung entnommen (Urteile vom 17. Dezember -, KZR 65/12, - Stromnetz Heiligenhafen; KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin):.

    Das Abstellen auf die nicht rabattierten Netzentgelte entspricht auch der Rechtsprechung des BGH (vgl. KZR 66/12; vgl. auch die eben genannte Entscheidung des OLG Düsseldorf) und hat dementsprechend auch Eingang in die Empfehlungen der Landeskartellbehörden (vgl. nur SH S. 26 f.) gefunden.

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Ob und welche Bewertung jeweils gerechtfertigt ist, muss sich nicht notwendig schon im Vorwege aus einem bis ins letzte Detail gehenden Bewertungssystem ergeben, sondern kann auch aus einer entsprechend ins Detail gehenden und belegten Begründung der Bewertungen im Rahmen etwa einer eingehenden Dokumentation des Wertungsprozesses hervorgehen (vgl. Senat, a.a.O. , S. 19, mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - X ZB 3/17).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 17. Dezember -, KZR 65/12, - Stromnetz Heiligenhafen.) hat der bis zum Februar 2017 maßgeblichen Vorgängervorschrift (die die Berücksichtigung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft und die Gewichtung von Kriterien nach Maßgabe des konkreten Netzbetriebes noch nicht kannte) sowohl verfahrensbezogene als auch materielle Anforderungen an die Auswahlentscheidung entnommen (Urteile vom 17. Dezember -, KZR 65/12, - Stromnetz Heiligenhafen; KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin):.
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2017 - 6 U 151/16

    Stromkonzessionsvertrag: Unsachliche Vorfestlegung der Gemeinde bei der Vergabe

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Alles in allem ermöglicht die Vorgehensweise der Verfügungsbeklagten durchaus, dass - gemäß den Obersätzen der von der Verfügungsklägerin (Berufungsbegründung S. 7f.), für sich reklamierten Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 3. April 2017, 6 U 151/16 Kart, Anlage ASt 35, S. 42f. - alle Bieter die genaue Bedeutung der Bedingungen und Modalitäten (der Ausschreibung) verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können, ebenso ermöglicht die Anlegung der von der Gemeinde angelegten Maßgaben die tatsächliche Überprüfung, ob und in welchem Umfang die Angebote der Bieter die Kriterien erfüllen.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Nichts anderes lässt sich auch aus der von der Verfügungsklägerin (Berufungsbegründung S. 16) noch angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 23. Dezember 2015, VI-2 U (Kart) 4/15, herleiten.
  • LG Dortmund, 28.05.2015 - 16 O 98/14
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    In dem zugrundeliegenden Fall - vgl. die Vorinstanz LG Dortmund, Urteil vom 28. Mai 2015, 16 O 98/14 (Kart) - hatte die Gemeinde hinsichtlich des Kriteriums der Effizienz allein auf den regulatorischen Effizienzwert abgestellt, auf konkrete Angaben der Bewerber zur sachlichen Bewertung der Effizienz verzichtet und das Effizienzkriterium insgesamt auch lediglich mit 1, 7 % gewichtet.
  • OLG Schleswig, 13.07.2017 - 16 U 32/17
    Auszug aus OLG Schleswig, 19.09.2017 - 16 U 68/17
    Die Gemeinde hat, wie der Senat schon mit seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 13. Juli 2017 (hier Anlage ASt 36, 16 U 32/17 Kart, S. 18f.) ausgeführt hat, einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode sie für geeignet hält und auswählt, solange diese nachvollziehbar und vertretbar ist.
  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Das entspricht - im naheliegenden Anschluss an die Maßgaben des BGH - nahezu allgemeinem Verständnis (vgl. nur OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/16, Rn 42 ff. mit Hinweisen auf die Musterkriterienkataloge etwa der Niedersächsischen Landeskartellbehörde oder des - auch vom BGH erwähnten - Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg; vgl. auch etwa das Hinweispapier der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein sowie den gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur vom 21. Mai 2015 sowie schließlich die Hinweisbeschlüsse des Senats vom 19. September 2017, 16 U 68/17 Kart bis 16 U 88/17 Kart, S. 4ff.).

    Die Berücksichtigung der Effizienz mit insgesamt 10 % (bzw. 14 % auf die Ziele des § 1) ist daher als tolerabel anzusehen (ebenso schon Senat, Hinweisbeschlüsse vom 19. September 2017, a. a. O., S. 8f.).

    Dem durch das relativ offene Ausschreibungsverfahren bedingten Risiko einer Manipulation, die - selbstverständlich - gerade dann immer mit zu denken ist, wenn die ausschreibende Gemeinde selbst mitbietet, ist, wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (Hinweisbeschlüsse vom 19. September 2017, a. a. O., S. 9) dadurch Rechnung zu tragen, dass eine detaillierte und zu dokumentierende qualitative Bewertung erfolgt, die einer eingehenden Begründung bedarf.

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Der Auftraggeber hat einen Entscheidungsspielraum, welche Bewertungsmethode er für geeignet hält und auswählt, solange sie nachvollziehbar und vertretbar ist (OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), juris Rn. 126; OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2017 - 16 U 68/17 Kart, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - VII-Verg 15/16, juris Rn. 32).

    Ob und welche Bewertung jeweils gerechtfertigt ist, muss sich nicht notwendig schon im Vorhinein aus einem bis ins letzte Detail gehenden Bewertungssystem ergeben, sondern kann auch aus einer entsprechend ins Detail gehenden und belegten Begründung der Bewertungen im Rahmen etwa einer eingehenden Dokumentation des Wertungsprozesses hervorgehen (OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2017 - 16 U 68/17 Kart, juris Rn. 16).

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Diese Auslegung entspricht im Übrigen allgemeinem Verständnis (vgl. etwa OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/16 [Anl. AG 13], Rn 42 ff. mit Hinweisen auf die Musterkriterienkataloge etwa der Niedersächsischen Landeskartellbehörde oder des - auch vom BGH erwähnten - Ministeriums für Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg; vgl. auch etwa das Hinweispapier der Landeskartellbehörde Schleswig-Holstein sowie den gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur vom 21. Mai 2015 sowie schließlich die Hinweisbeschlüsse des Senats vom 19. September 2017, 16 U 68/17 Kart - 16 U 88/17 Kart, S. 4ff.).

    Die Verfügungsklägerin hat, wie dem Senat aus den Verfahren 16 U 68/17 Kart bis 16 U 88/17 Kart bekannt ist, in einer Vielzahl von Konzessionierungsverfahren noch selbst geltend gemacht, beim Kriterium der Preisgünstigkeit könne nicht auf die absolute Höhe der Entgelte abgestellt werden, wenn es Bewerber (wie sie) gebe, die gehalten seien, über ihr gesamtes Netzgebiet gleiche Preise anzubieten.

  • OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 11 Verg 1/18

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Rüge von Rechtsverletzungen innerhalb

    Entsprechend geht die dem Senat einsehbare Rechtsprechung auch nach Inkrafttreten des EnWG von der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte aus (vgl. etwa OLG Schleswig, Beschluss vom 19.09.2017 - 16 U 68/17 Kart; Landgericht Dortmund, Urteil vom 28.07.2017 - 13 O 42/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht